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Vorsorge

Vorsorge bedeutet, rechtzeitig zu regeln, was in schwierigen Lebenssituationen gelten soll. Ziel ist es, den eigenen Willen festzuhalten und Angehörige zu entlasten, wenn man selbst einmal nicht mehr entscheiden kann.

Ich berate Sie umfassend zu den verschiedenen Formen der persönlichen und rechtlichen Vorsorge und erstelle mit Ihnen Dokumente, die zu Ihrer Lebenssituation passen und rechtlich wirksam sind.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, z.B. künstliche Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung.

Sie richtet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige und stellt sicher, dass Ihr Wille respektiert wird, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.

Eine Patientenverfügung gibt also vor, was geschehen soll, ermächtigt aber niemanden, an Ihrer Stelle zu entscheiden. Dazu benötigt es dann eine Vorsorgevollmacht.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die in Ihrem Namen handeln dürfen, z.B. bei Bankgeschäften, Behördengängen oder medizinischen Entscheidungen.

Die bevollmächtigte Person kann dann Ihre in der Patientenverfügung festgehaltenen Wünsche gegenüber ärztlichem Personal durchsetzen und dort für Sie entscheiden, wo keine ausdrückliche Regelung besteht.

Betreuungsverfügung

Wenn keine Vorsorgevollmacht existiert oder die bevollmächtigte Person im Ernstfall ausfällt, ordnet das Gericht eine rechtliche Betreuung an. Damit Sie auch in diesem Fall mitbestimmen können, wer Ihre Angelegenheiten regelt, können Sie eine Betreuungsverfügung erstellen.

Darin legen Sie fest, wer im Betreuungsfall vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll und wen Sie ausdrücklich ausschließen möchten.

Das Gericht ist an Ihre Wünsche gebunden, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen. So behalten Sie auch dann Einfluss auf wichtige Entscheidungen, wenn eine gerichtliche Betreuung unvermeidlich wird.

Testament und Erbvertrag

Auch die Nachlassregelung gehört zur Vorsorge. Ein rechtssicheres Testament oder ein Erbvertrag sorgt dafür, dass Ihr Vermögen im Todesfall nach Ihren Vorstellungen verteilt wird und Streit unter Angehörigen vermieden wird.

Mehr zur Gestaltung Ihres Nachlasses erfahren Sie hier unter Vermögensnachfolge.

Weitere Vorsorgemöglichkeiten

Zur Vorsorge können auch eine Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder, eine Pflegeverfügung oder Regelungen zum digitalen Nachlass gehören. Gerne berate ich Sie, welche Dokumente in Ihrer Situation sinnvoll sind.

Eine durchdachte Vorsorge schafft Klarheit und Sicherheit, für Sie und Ihre Familie. Wenn Sie Ihre persönliche Vorsorge gestalten oder bestehende Dokumente überprüfen lassen möchten, vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch.