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Erbengemeinschaft

Erben-
gemeinschaft

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, sei es durch gesetzliche Erbfolge oder durch eine letztwillige Verfügung wie ein Testament. Sie gilt ab dem Zeitpunkt des Erbfalls und bleibt bestehen, bis der gesamte Nachlass verteilt ist. Der Nachlass steht allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft gemeinsam zu. Sie müssen darum bis zur Auflösung der Erbengemeinschaft den Nachlass gemeinschaftlich verwalten, was unter anderem Abstimmungen über bestimmte Maßnahmen zum Erhalt des Nachlasses oder die Verfügung über Nachlassgegenstände beinhaltet. Dazu müssen sie eine Mehrheit finden.

Rechte und Pflichten der Miterben

Zur Erbengemeinschaft können etwa Ehepartnerinnen und Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige gehören. Sie verwalten den Nachlass gemeinsam und tragen auch zusammen die Verantwortung für Schulden oder laufende Verpflichtungen des Erblassers.
Das bedeutet: Keine Erbin und kein Erbe kann allein über Nachlassgegenstände verfügen. Ob es um den Verkauf einer Immobilie, die Auflösung eines Kontos oder die Verteilung persönlicher Gegenstände geht: Jede Entscheidung muss gemeinsam getroffen werden.

Auflösung und Auseinandersetzung

Ziel der Erbengemeinschaft ist in der Regel die Auseinandersetzung, also die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben. Diese kann einvernehmlich erfolgen, etwa durch den Verkauf von Vermögenswerten oder durch Ausgleichszahlungen, oder sie wird gerichtlich geregelt, wenn keine Einigung möglich ist.

Ich begleite und vertrete als Fachanwältin für Erbrecht Miterben dabei, ihre Position innerhalb der Erbengemeinschaft zu stärken, die Verwaltung des Nachlasses aktiv mitzugestalten und eine gerechte sowie wirtschaftlich sinnvolle Auseinandersetzung zu erreichen.

Von der Beantragung des Erbscheins bis zur Verteilung des Nachlasses steht sie Ihnen in allen Phasen des Erbverfahrens zur Seite, sei es einvernehmlich oder im Streit. Dazu gehören insbesondere:

  • die Prüfung von Erbquoten und die Vertretung im streitigen Erbscheinsverfahren,
  • die Abwicklung von Erbschaften (Vermächtnisse, Pflichtteile etc.),
  • die Vertretung von Miterben bei Konflikten in der Erbengemeinschaft sowie
  • die Unterstützung bei Erbschaftssteuererklärungen für Miterben und Erbengemeinschaften.

Wenn Konflikte entstehen

Gerade in Familien kann die gemeinsame Verwaltung des Nachlasses emotional belastend sein. Unterschiedliche Vorstellungen oder Spannungen aus der familiären Vergangenheit führen schnell zu Streit über Gerechtigkeit, Besitz oder den „wahren Willen“ des Erblassers. In solchen Situationen kann eine Mediation helfen, die Gespräche wieder auf eine sachliche Ebene zu bringen und eine Lösung zu finden, ohne gerichtliche Schritte einzuleiten.

Was ist eine Mediation?

Eine Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, in dem eine neutrale Person die Beteiligten dabei unterstützt, selbst eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ich biete als Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Wirtschaftsmediatorin Unterstützung bei der Lösung von Erbstreitigkeiten an.

Fallbeispiel: Streit um das Elternhaus

Nach dem Tod des Vaters war das Elternhaus zunächst vollständig an die Mutter übergegangen. Nach deren Tod erben nun die drei Kinder das Haus zu gleichen Teilen. Während die Tochter das Elternhaus behalten möchte, wollen die beiden Söhne verkaufen. Da alle gemeinsam Eigentümer sind, kann keine Entscheidung ohne Zustimmung der anderen getroffen werden.

Mit Unterstützung einer Anwältin als Mediatorin wird zunächst geklärt, welche Möglichkeiten bestehen: Verkauf, Abfindung oder Teilungsversteigerung. Schließlich entscheiden sich die Geschwister, das Haus zu veräußern und den Erlös gerecht aufzuteilen.