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Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht schützt nahe Angehörige davor, vollständig von einer Erbschaft ausgeschlossen zu werden. Selbst wenn jemand in einem Testament enterbt wurde, steht bestimmten Personen ein finanzieller Anspruch auf einen Anteil am Nachlass zu – der sogenannte Pflichtteil.

Als Fachanwältin für Erbrecht  unterstütze ich Sie sowohl bei der Gestaltung von Testamenten als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Meine Tätigkeit umfasst unter anderem:

  • Gestaltung testamentarischer Enterbungen
  • Reduzierung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Durchsetzung von Pflichtteils-, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen
  • Prüfung von Pflichtteilsentziehungsgründen
  • Gestaltung und Prüfung von Pflichtteils- und Erbverzichtsverträgen
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Rahmen steuerlicher Optimierung

Wer pflichtteilsberechtigt ist

Wer pflichtteils-
berechtigt ist

  • die Abkömmlinge (Kinder, Enkel)
  • der Ehepartner oder die Ehepartnerin
  • und (falls keine Kinder vorhanden sind) die Eltern des Erblassers.

Andere Verwandte, wie Geschwister oder weiter entfernte Angehörige, haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Wann kann der Pflichtteil entzogen werden?

Der Pflichtteil kann nur in außergewöhnlichen Fällen entzogen werden. Das Gesetz nennt dafür enge Voraussetzungen (§ 2333 BGB).

Dazu gehören etwa:

  • wenn die pflichtteilsberechtigte Person dem Erblasser nach dem Leben trachtet,
  • eine schwere Straftat gegen ihn oder ihm nahestehende Personen begeht,
  • oder die Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt.


Ein bloß gestörtes Verhältnis oder persönliche Enttäuschungen reichen nicht aus, um den Pflichtteil zu entziehen. Eine solche Entscheidung sollte daher immer sorgfältig geprüft und rechtlich begleitet werden.

Höhe des Pflichtteils

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Das bedeutet: Hätte jemand nach der gesetzlichen Erbfolge Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses, so beträgt sein Pflichtteil ein Achtel. Dieser wird als reiner Geldanspruch ausgezahlt, nicht in Form von Gegenständen oder Immobilien.

Durchsetzung des Anspruchs

Um den Pflichtteil geltend machen zu können, müssen die Berechtigten zunächst wissen, welche Vermögenswerte in den Nachlass fallen. Sie haben daher das Recht auf eine vollständige Auskunft über den Nachlass, etwa durch ein Nachlassverzeichnis. Erst auf dieser Grundlage kann die genaue Höhe des Pflichtteils berechnet werden.

Ich bin Fachanwältin für Erbrecht und unterstütze Sie dabei, Pflichtteilsansprüche zu prüfen, korrekt zu berechnen und außergerichtlich oder (falls nötig) gerichtlich durchzusetzen. Ebenso berate ich Erben, die mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert sind, eine rechtssichere Lösung zu finden.

Fallbeispiel: Enterbte Tochter

Nach dem Tod ihres Vaters erfährt die Tochter, dass sie im Testament nicht als Erbin eingesetzt wurde. Stattdessen wurde das gesamte Vermögen ihrem Bruder zugesprochen.
Da sie als Kind pflichtteilsberechtigt ist, wendet sie sich an eine Anwältin, um ihren Anspruch prüfen zu lassen. Gemeinsam fordern sie zunächst ein Nachlassverzeichnis an, um die Vermögenswerte zu ermitteln. Auf dieser Grundlage berechnet die Anwältin den Pflichtteilsanspruch und setzt ihn erfolgreich ohne gerichtliches Verfahren gegenüber dem Bruder durch.