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Ihr Weg ins Mandat

Transparenz & Nachvollziehbarkeit

Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind für mich die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Damit Sie von Anfang an wissen, was Sie erwartet, finden Sie hier einen Überblick über den Ablauf und die Kosten einer Beratung.

Vom ersten Kontakt zum Mandat

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel telefonisch oder per E-Mail. Dabei wird geklärt, worum es in Ihrem Anliegen geht und welche Unterstützung sinnvoll ist, sei es in Fragen der Rechtsberatung oder im Rahmen einer Mediation.

Anschließend erhalten Sie zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch (telefonisch, online oder persönlich). Dabei bespreche ich mit Ihnen das weitere Vorgehen und die voraussichtlichen Kosten.

Erst wenn Sie sich dann für die Zusammenarbeit entscheiden, kommt das Mandat zustande.

KOsten

Eine faire und nachvollziehbare Vergütung ist ein zentraler Bestandteil eines vertrauensvollen Mandatsverhältnisses.

Gerne gebe ich Ihnen – soweit möglich – bereits auf meiner Website einen Überblick über mein Honorar. Informieren Sie sich vorab oder kontaktieren Sie mich direkt. Selbstverständlich besprechen wir sämtliche Vergütungsdetails transparent, noch bevor ein Mandat zustande kommt. Die Grundsätze unserer Honorargestaltung finden Sie hier: fair und klar nachvollziehbar.

Eine Beratung beim Anwalt ist der erste gemeinsame Schritt für die Lösung Ihrer rechtlichen Frage bzw. Ihres rechtlichen Problems.

Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch betragen pauschal 190,00 € zzgl. 36,10 € gesetzliche Umsatzsteuer (19%) = 226,10 € brutto. Es handelt sich hierbei um eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Beauftragen Sie uns nach der Erstberatung, so gestalten sich die Kosten individuell. Direkte Beratungsgebühren fallen in diesem Fall nicht an, da diese anteilig mit den weiteren Kosten verrechnet werden. Dies muss jedoch im Einzelfall entschieden werden.

Ein Anwaltshonorar sollte fair und transparent sein. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass Ihr Rechtsanwalt nicht im 15-Minuten-Takt abrechnet, keine Arbeitsleistungen von Sekretariats-Mitarbeitern zusätzlich in Rechnung stellt und auf hohe Auslagenpauschalen (5 % vom Rechnungsbetrag) verzichtet.

Honorar

Meine Leistung rechne ich grundsätzlich auf der Basis eines Zeithonorars ab. Die Höhe des Honorars hängt damit vom tatsächlichen Arbeitsaufwand ab. Der Stundensatz hängt unter anderem von der Qualifikation ab – wobei ich aufgrund meiner Qualifikation als Fachanwältin für Erbrecht über hinreichende Erfahrung als auch die entsprechende Spezialisierung verfüge.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich und beinhaltet eine genaue Aufstellung aller Tätigkeiten für Sie.

Pauschalen für Testamente, Verträge und andere Gestaltungen

Auch bei Gestaltungen im Erbrecht, wie etwa dem Entwurf von Testamenten, Erbverträgen, Schenkungsverträgen, Pflichtteilsverzichten etc. biete ich Ihnen grundsätzlich unser übliches Vergütungsmodell an, bei geeigneten Fällen aber auch Pauschalhonorare. Voraussetzung ist, dass sich im Vorfeld sowohl der Aufwand als auch der Wert der Angelegenheit hinreichend einschätzen lässt.

Mindesthonorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Da die anwaltliche Vergütung neben dem Aufwand auch die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit sowie die damit verbundenen Haftungsrisiken berücksichtigt, berechnen wir eine Mindestvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei der gerichtlichen Vertretung ergibt sich das Mindesthonorar direkt aus dem Gesetz, bei der außergerichtlichen Vertretung vereinbaren wir mit Ihnen einen Gebührensatz nach den gesetzlichen Vorgaben.

Auslagen/Rechtschutz

Sonstige Kosten können durch Auslagen oder Ähnliches anfallen. Auslagen sind beispielsweise Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Diese werden meist pauschal berechnet und betragen maximal 20 Euro. Dazu kommen gegebenenfalls Fahrtkosten, Kopiergeld etc.

Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage erteilt hat, werden von dieser unsere Kosten und Gebühren im Rahmen des Versicherungsumfangs erstattet.

Der Stundensatz bei der erbrechtlichen Beratung und Vertretung bestimmt sich nach der Qualifikation, Spezialisierung und Erfahrung des Rechtsanwalts. Ein erfahrener Fachanwalt für Erbrecht wird daher in der Regel nicht nur bessere Leistungen erbringen als ein unerfahrener Generalist. Er wird in der Regel sogar trotz höheren Stundensatzes günstiger sein, da er Mandate effizienter und schneller bearbeiten kann – ohne sich erst in Themen einzuarbeiten.