Mediation
Erbengemeinschaften entstehen automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Was auf den ersten Blick gerecht wirkt, führt in der Praxis jedoch oft zu Spannungen: Unterschiedliche Vorstellungen über Immobilien, Erinnerungsstücke oder Geldanlagen können zu Konflikten führen.
Nicht selten werden Erbengemeinschaften so zu „Schicksalsgemeinschaften“. Sie sind verbunden durch den Nachlass, aber getrennt durch verschiedene Erwartungen, Ansichten und Emotionen.
Mediation statt gerichtlicher Auseinandersetzung
Bevor ein Streit vor Gericht landet, kann eine Mediation helfen, wieder miteinander ins Gespräch zu kommen. Ziel ist es, unter professioneller Begleitung eine einvernehmliche Lösung zu finden, die alle Beteiligten mittragen können, ohne Gewinner und Verlierer.
Eine erfolgreiche Mediation kann also nicht nur Zeit, Geld und Nerven sparen, sondern auch familiäre Beziehungen erhalten, die in einem Gerichtsverfahren oft dauerhaft belastet werden würden.
Ablauf
Eine Mediation besteht in der Regel aus mehreren Gesprächsterminen, die je nach Umfang und Konfliktlage individuell vereinbart werden.
Zu Beginn werden die Themen festgelegt, über die gesprochen werden soll, z.B. die Verteilung von Vermögenswerten, die Nutzung einer Immobilie oder Ausgleichszahlungen. Anschließend erhalten alle Beteiligten Raum, ihre Sichtweise darzulegen.
Ich strukturiere hierbei die Gespräche, achte auf einen respektvollen Austausch und erkläre die rechtlichen Hintergründe so, dass alle Beteiligten auf derselben Wissensbasis entscheiden können.
Am Ende steht meist eine schriftlich festgehaltene Vereinbarung, die von allen Parteien getragen wird und, wenn gewünscht, auch rechtlich verbindlich gestaltet werden kann.
Die Rolle als Mediatorin
Als Fachanwältin für Erbrecht und ausgebildete Wirtschaftsmediatorin begleite ich alle Beteiligten neutral und unparteiisch.
Ich bin dabei nicht Anwältin einer einzelnen Partei, sondern vermittle als unbeteiligte Dritte zwischen den verschiedenen Positionen und führe Sie Schritt für Schritt zu einer gemeinsamen Lösung, die am Ende rechtssicher ausformuliert ist.
Fallbeispiel: Einigung statt Erbstreit
Drei Geschwister erben gemeinsam das Elternhaus. Während die älteste Schwester und der Bruder verkaufen möchten, da sie selbst Kinder haben, die sie finanziell absichern möchten, würde die andere Schwester am liebsten dort wohnen bleiben.
Die Gespräche eskalieren und die Geschwister sprechen nur noch sporadisch miteinander; bis sich die Geschwister auf eine Mediation einigen.
In mehreren Sitzungen gelingt es, die unterschiedlichen Interessen offenzulegen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln. Schließlich einigen sich die Geschwister darauf, dass eine Etage des Hauses vermietet wird und die Schwester in der anderen Etage wohnen bleiben kann. Gleichzeitig errichten die Geschwister einen Erbvertrag, der regelt, dass die Kinder des Bruders und der ältesten Schwester das Haus erben sollen. Mit diesem Ergebnis sind alle einverstanden.
Wenn Sie merken, dass in Ihrer Erbengemeinschaft unterschiedliche Vorstellungen aufeinandertreffen, die sich nicht ohne Hilfe vereinen lassen, kann eine Mediation der richtige Weg sein.
Vereinbaren Sie hierfür gerne ein Erstgespräch, um zu erfahren wie die Zusammenarbeit abläuft.