Erbschein
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er weist nach, wer Erbe ist und welchen Anteil die jeweilige Person am Nachlass hat. Banken, Grundbuchämter und andere Stellen verlangen ihn häufig, bevor sie den Erben Zugriff auf Konten oder Eigentum gewähren.
Wann ein Erbschein benötigt wird
Ein Erbschein ist vor allem dann erforderlich, wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt oder wenn das Testament allein nicht ausreicht, um die Erbenstellung eindeutig nachzuweisen.
Typische Fälle sind:
- Umschreibung einer Immobilie im Grundbuch
- Verfügung über Bankkonten des Verstorbenen: rechtlich genügt hierfür meist das Testament, viele Banken verlangen jedoch trotzdem einen Erbschein
- Vertretung gegenüber Versicherungen oder Behörden: auch hier wird teils ein Erbschein gefordert, obwohl andere Nachweise genügen
Antragstellung und Ablauf
Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt, das dem letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zugeordnet ist.
Die Antragstellung kann persönlich beim Amtsgericht oder über eine Notarin bzw. einen Notar erfolgen. Dabei müssen die Erben eidesstattlich versichern, dass ihre Angaben vollständig und richtig sind, etwa zu Testamenten, weiteren Erben oder Pflichtteilsberechtigten. Je nach Komplexität des Falls kann die Bearbeitung einige Wochen dauern.
Ich unterstütze Sie dabei, den Antrag sorgfältig vorzubereiten, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und mögliche Unklarheiten im Vorfeld zu klären. Darüber hinaus berate ich Sie, ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Erbschein erforderlich ist oder ob sich die Erbenstellung auch auf anderem Wege nachweisen lässt.
Streit um den Erbschein
Kommt es über die Erbfolge zum Streit, etwa weil das Testament unklar ist oder mehrere Personen Erbansprüche geltend machen, kann das Verfahren vor dem Nachlassgericht schnell komplex werden.
Ich vertrete Sie in allen Auseinandersetzungen rund um den Erbschein: von der Beantragung bis zur gerichtlichen Klärung.
Zu meinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Vertretung im Erbscheinverfahren
- Anfechtung oder Verteidigung von Testamenten und Erbverträgen
- Einlegung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts
- Beantragung der Einziehung unrichtiger Erbscheine
Mit meiner Erfahrung als Fachanwältin für Erbrecht sorge ich dafür, dass Ihre rechtliche Position umfassend gewahrt wird.
Kosten
Die Gebühren für den Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Je höher der Nachlasswert, desto höher die Kosten. Diese werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet.
Fallbeispiel: Nachlass ohne Testament
Nach dem Tod ihres Onkels möchte Anna das geerbte Einfamilienhaus verkaufen. Es gibt kein notarielles Testament, sondern nur ein handschriftlich verfasstes Schriftstück, das beim Nachlassgericht eingereicht wurde.
Da ein Verkauf erst nach Vorlage eines Erbscheins möglich ist, stellt Anna mit Unterstützung ihrer Anwältin einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins. Gemeinsam werden alle erforderlichen Unterlagen vorbereitet, und Anna gibt eine eidesstattliche Versicherung ab.
Nach der Erteilung des Erbscheins kann das Haus ordnungsgemäß auf sie übertragen und anschließend verkauft werden.