Der Erbprozess
Was im Erbfall passiert
Wenn ein Mensch verstirbt, beginnt der sogenannte Erbprozess, also die rechtliche und praktische Abwicklung des Nachlasses. Hierbei soll sichergestellt werden, dass der Nachlass im Sinne des Verstorbenen geregelt und rechtlich korrekt verteilt wird. Für Angehörige ist diese Zeit oft belastend, weil neben der Trauer viele organisatorische und rechtliche Fragen entstehen. Ich helfe Ihnen im Rahmen einer (fach-)anwaltlichen Begleitung, Fehler zu vermeiden, Fristen einzuhalten und den Ablauf so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Der Ablauf sieht im Groben folgendermaßen aus:
1. Testamentseröffnung und gesetzliche Erbfolge
Wer als Erbin oder Erbe eingesetzt ist, kann entscheiden, ob er oder sie das Erbe annimmt oder ausschlägt.
Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein, denn mit der Annahme gehen auch mögliche Schulden des Erblassers auf die Erben über.
Die Frist zur Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Eine rechtliche Beratung hilft, finanzielle Risiken frühzeitig einzuschätzen.
2. Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
Zunächst wird beim Nachlassgericht geprüft, ob ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung existiert.
Liegt eine letztwillige Verfügung vor, wird sie eröffnet und die Erben und Pflichtteilsberechtigten erfahren, welche Regelungen der Erblasser getroffen hat.
Fehlt ein Testament, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sie legt fest, wer Erbe wird. In der Regel sind das zunächst die Ehepartnerin oder der Ehepartner und die Kinder, anschließend weitere Verwandte.
3. Nachlassabwicklung und Erbengemeinschaft
Wenn mehrere Personen erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft.
Gemeinsam müssen sie über die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses entscheiden. Das betrifft zum Beispiel Immobilien, Bankguthaben oder persönliche Gegenstände.
Gerade in dieser Phase kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten. Ich unterstütze Sie dabei, den Überblick zu behalten, Pflichtteilsansprüche richtig zu berechnen und faire Lösungen für alle Beteiligten zu finden. So kann der Nachlass geordnet und im Sinne des Verstorbenen abgewickelt werden.
4. Übergang zur Nachlassbetreuung
Wenn die Erbauseinandersetzung abgeschlossen ist, beginnt die Nachlassbetreuung. In dieser Phase geht es darum, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen, Vermögenswerte zu verwalten und rechtliche Pflichten zu erfüllen.
Näheres dazu erfahren Sie hier unter Testamentsvollstreckung und Nachlassbetreuung.
Sie möchten mehr über den Ablauf eines Erbfalls erfahren oder benötigen Unterstützung bei der Abwicklung? In einem persönlichen Erstgespräch können wir Ihre Fragen in Ruhe besprechen. Wie Sie ein Mandat erteilen können, erfahren Sie hier: