Vermögensnachfolge
Vermögens-
nachfolge
Für Unternehmer
Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein vielschichtiger Prozess, bei dem wirtschaftliche, rechtliche und familiäre Interessen ineinandergreifen. Eine frühzeitige Planung sorgt dafür, dass Ihr Lebenswerk in geordnete Bahnen übergeht und Ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich weitergeführt werden kann.
Eine der zentralen Fragen in der Nachfolgeplanung lautet: Wer soll die Firma später weiterführen?
Ob ein Familienmitglied, ein externer Nachfolger oder ein Geschäftspartner: jede Lösung hat rechtliche, steuerliche und persönliche Auswirkungen. Ich unterstütze Sie dabei, eine Nachfolgeregelung zu finden, die zu Ihrer familiären Situation, den wirtschaftlichen Zielen und der Struktur Ihres Unternehmens passt.
Lebzeitige Übertragung von Betriebsvermögen
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, das Unternehmen oder Teile davon bereits zu Lebzeiten zu übertragen, um steuerliche Vorteile zu nutzen oder eine schrittweise Übergabe an die nächste Generation zu ermöglichen.
Ich berate Sie bei der Gestaltung von Schenkungs- und Übergabeverträgen, prüfe steuerliche Auswirkungen und achte darauf, dass Ihre persönliche Absicherung dabei nicht zu kurz kommt. In Zusammenarbeit mit meinen Kooperationspartnern oder Ihrem Steuerberater entwickeln wir eine Lösung, die rechtlich und wirtschaftlich langfristig tragfähig ist.
Testamentsgestaltung
Ein klar formuliertes Testament ist für Unternehmerinnen und Unternehmer unerlässlich. Ohne eindeutige Regelung kann es im Erbfall zu Erbengemeinschaften kommen, die Entscheidungen blockieren oder den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Auch der Zugewinnausgleich und Pflichtteilsansprüche können zu Liquiditätsproblemen führen.
Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung eines Testaments, das sowohl Ihre familiären Vorstellungen als auch die unternehmerischen Anforderungen berücksichtigt, etwa durch Nachfolgeklauseln, Abfindungsregelungen oder die Einbindung bestimmter Erben.
Ehevertrag und Gesellschaftsvertrag
Private und betriebliche Interessen sind in der Unternehmensnachfolge eng miteinander verknüpft. Ein Ehevertrag kann helfen, den Betrieb im Scheidungsfall zu schützen oder klar festzulegen, dass der Ehepartner nicht automatisch Mitinhaber wird, was insbesondere bei Familienunternehmen von Interesse sein könnte. Ebenso wichtig ist der Blick auf die Satzung, die oft regelt, wer im Todesfall Gesellschafter werden darf.
Ich prüfe diese Regelungen sorgfältig und stimme sie mit Ihrer Nachfolgeplanung ab, um spätere Widersprüche oder rechtliche Hürden zu vermeiden.
Zusammenarbeit mit Steuerberatung und Notariat
Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge erfordert ein abgestimmtes Vorgehen in rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei Bedarf beziehe ich Steuerberater oder Notare mit ein oder arbeite mit bereits bestehenden Partnern zusammen, um für Sie eine passende Lösung zu entwickeln. So entsteht ein Konzept, das Ihr Lebenswerk sichert und den Fortbestand Ihres Unternehmens gewährleistet.
Fallbeispiele
Eine frühzeitige Nachfolgeplanung schafft Sicherheit für das Unternehmen, die Familie und alle Beteiligten. Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich typische Situationen in der Praxis rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll gestalten lassen.
1. Schrittweise Übergabe an die nächste Generation
Ein Inhaber eines Familienunternehmens möchte sich allmählich aus dem Tagesgeschäft zurückziehen. Seine Tochter arbeitet bereits im Betrieb mit und soll das Unternehmen langfristig übernehmen.
Gemeinsam mit seiner Anwältin entwickelt der Unternehmer einen Plan für eine schrittweise Übertragung: Zunächst werden einzelne Gesellschaftsanteile übertragen, später auch die Geschäftsführung. Der Vater bleibt weiterhin beteiligt und sichert sich ein Nießbrauchsrecht an den Erträgen, um finanziell abgesichert zu sein.
Im Testament wird zusätzlich festgelegt, dass die Tochter den Betrieb vollständig übernehmen soll, während die übrigen Familienmitglieder ausgleichende Vermögenswerte erhalten.
2. Unternehmensnachfolge in der Familie sichern
Ein Unternehmer möchte sicherstellen, dass seine beiden Kinder nach seinem Tod den Betrieb übernehmen und fortführen können. Seine Ehefrau soll zwar finanziell abgesichert sein, aber keine Unternehmensanteile erhalten, da sie nicht im Betrieb tätig ist.
Ohne Testament würde sie jedoch automatisch Miterbin werden und gemeinsam mit den Kindern eine Erbengemeinschaft bilden. Das könnte wichtige Entscheidungen blockieren oder die Unternehmensführung erschweren.
Gemeinsam mit seiner Anwältin erstellt der Unternehmer daher ein Testament, in dem festgelegt wird, dass die Kinder den Betrieb übernehmen und die Ehefrau über andere Vermögenswerte – etwa Immobilien oder Kapitalanlagen – abgesichert wird. Zusätzlich wird der Gesellschaftsvertrag geprüft, um sicherzustellen, dass die Nachfolgeregelung rechtlich wirksam umgesetzt werden kann.
So bleibt das Unternehmen in Familienhand, die Ehefrau ist berücksichtigt, und der Fortbestand des Betriebs gesichert.
Sie möchten die Nachfolge in Ihrem Unternehmen planen oder bestehende Regelungen prüfen lassen? Bei Interesse besprechen wir Ihre Fragen und nächsten Schritte gerne in einem persönlichen Gespräch.
Wie Sie ein Mandat erteilen können, erfahren Sie hier: